1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur ist berechtigt, einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranzuziehen.
2. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, sowie Aufwendungen, die durch nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs durch den Absender entstehen, sind gesondert zu vergüten.
3. Sammeltransport
Die Durchführung des Umzugs im Sammeltransport ist gestattet.
4. Trinkgelder
Trinkgelder können nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechnet werden.
5. Erholungspausen
Bei schwerer körperlicher Arbeit sind kurze Erholungspausen von etwa 5-10 Minuten notwendig und werden zur Arbeitszeit gerechnet.
6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an empfindlichen Geräten für den Transport fachgerecht zu sichern. Eine Überprüfung durch den Möbelspediteur erfolgt nicht.
7. Parkplatz / Halteverbotszone
Kosten für die Beantragung einer Halteverbotszone gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zusatzkosten entstehen, wenn keine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Umzugsortes bereitgestellt wird.
8. Schwertransport
Für große oder sperrige, schwere Gegenstände können Zusatzkosten für Schwertransporte anfallen.
9. Elektro- und Installationsarbeiten
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Mitarbeiter des Möbelspediteurs nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
10. Handwerkervermittlung
Der Möbelspediteur haftet nur für die sorgfältige Auswahl zusätzlich vermittelter Handwerker.
11. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Das Entgelt ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung und bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig.
13. Abtretung
Rechte aus dem Versicherungsvertrag sind auf Verlangen des Ersatzberechtigten an diesen abzutreten.
14. Nachprüfung durch den Absender
Der Absender ist verpflichtet, bei Abholung des Umzugsgutes die Vollständigkeit zu überprüfen.
15. Lagervertrag
Für Lagerungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports.
16. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415, 346 ff. HGB finden Anwendung.
17. Missverständnisse
Für Missverständnisse nicht schriftlicher Auftragsbestätigungen trägt der Absender die Gefahr.
18. Erstattung der Umzugskosten
Bei Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist der Absender verpflichtet, die direkte Auszahlung an den Möbelspediteur zu veranlassen.
19. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist das Gericht am Sitz der beauftragten Niederlassung des Möbelspediteurs zuständig.
20. Schadensanzeige
Beschädigungen oder Verluste sind unverzüglich nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
21. Verpackung
Der Frachtführer ist bei ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber von der Haftung befreit.
22. Vorbereitung des Auftraggebers
Der Absender verpflichtet sich zur sachgerechten Vorbereitung von Auszugs- und Einzugsort.
23. Bedingungen der Möbelmontage
Die Montage erfolgt ohne zusätzliche Ausrichtung von Böden und Wänden.
24. Verantwortung für den Durchgang von sperrigen Möbeln
Keine Verantwortung für sperrige Möbel, die nicht durch enge Passagen passen.
25. Zusätzliche Zahlung bei Parkplatzproblemen
Bei fehlender Parkmöglichkeit oder größerer Entfernung zum Haus als vereinbart, kann eine zusätzliche Zahlung gefordert werden.
26. Änderungen im Vertrag
Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet wurden.
27. Überprüfung nach dem Umzug
Der Kunde ist verpflichtet, am Tag des Umzugs nach der Räumung des Gebäudes eine Überprüfung der Wände, Böden, Türen und Türöffnungen auf Schäden durchzuführen. Im Falle von festgestellten Schäden muss der Kunde dies in einem speziellen Schadensverzeichnis im Abnahmeprotokoll angeben.
28. Schutz des Bodens
Für Beschädigungen des Bodens, die durch fehlenden Schutz entstehen, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung.
29. Zahlungsweisen
Die Wahl der Zahlungsmethode obliegt dem Kunden und ist im Vertrag festzuhalten.
30. Haftungsausschluss für Wertgegenstände beim Einpackservice
Für Wertgegenstände wie Schmuck, Edelmetalle, Geld, Dokumente oder andere persönliche Wertgegenstände, die im Rahmen unseres Einpackservices verpackt werden, übernehmen wir keine Haftung im Falle von Verlust. Es obliegt dem Kunden, sich selbst um den sicheren Transport und die Aufbewahrung solcher Wertgegenstände zu kümmern. Wir empfehlen unseren Kunden, solche Gegenstände persönlich zu transportieren oder gesonderte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
31. Verantwortung für die Transportsicherheit
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, empfindliche Geräte transportsicher zu verpacken. Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, diese zu prüfen.
32. Kommunikationsklärung
Der Möbelspediteur übernimmt keine Verantwortung für Missverständnisse, die auf nicht schriftlich bestätigten Anweisungen beruhen.
33. Begrenzung der Haftung
Die Haftung des Möbelspediteurs ist auf 620 EUR pro Kubikmeter Umzugsgut begrenzt. Eine Erhöhung der Haftung ist durch Wertdeklaration oder Umzugsgutversicherung möglich.
34. Lagerbedingungen und Vertragsdauer
Die Lagerung unterliegt den Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports. Eine schriftliche Kündigung des Lagervertrages ist mit einer Frist von einem Monat erforderlich.
35. HVZ-Bestellung für Parkplätze
Der Kunde ist verpflichtet, uns spätestens 15 Werktage im Voraus zu benachrichtigen, falls es ihm nicht möglich war, eine Genehmigung zur Nutzung des Halteverbotszonen (HVZ) für Parkplätze eigenständig zu beantragen.
36. Haftungsausschluss für den Transport von Pflanzen und Blumen
Wir übernehmen keine Verantwortung für den Zustand von während des Transports beförderten Pflanzen und Blumen.
37. Rechtswahl
Für diesen Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Möbelspediteur und dem Absender gilt deutsches Recht.